geriavita berlin Spandau

Für die vollstationäre Pflege ist das Heimentgelt nach Pflegegraden gestaffelt, von dem aus der Pflegeversicherung nach den anerkannten Pflegegraden ein nach SGB XI gesetzlich festgelegter Kostenanteil gezahlt wird. Den verbleibenden Differenzbetrag tragen die Bewohnerin bzw. der Bewohner. Wenn das Heimentgelt nicht aus den zur Verfügung stehenden Einkünften vollständig finanziert werden kann besteht die Möglichkeit, für den Differenzbetrag in Berlin bei dem zuständigen Sozialhilfeträger des jeweiligen Bezirksamtes die Übernahme dieser Kosten zu beantragen. Für die Antragstellung unterstützen wir selbstverständlich unsere Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen.

Für alle in unserer Einrichtung aufzunehmenden Bewohnerinnen und Bewohner ist eine Einstufung in einen Pflegegrad oder zumindest eine Beantragung für einen Pflegegrad erforderlich.

Die in unserer Einrichtung angebotene „Verhinderungspflege“ finanziert sich aus der Pflegeversicherung auf Antrag bis zu 1.612,00 € für bis zu längstens 42 Tage im Jahr. Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege kann im Einzelfall um bis zu 806 € aus den unverbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 € im Kalenderjahr erhöht werden.

Alle verbleibenden Kostenanteile für Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung sind vom Bewohner für die Dauer der Verhinderungspflege selbst zu tragen.

Die Aufstellung der Heimkosten über die ab 1. April 2021 mit den Pflegekassenverbänden in Berlin und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vereinbarten Heimentgelte können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Preisliste geriavita 01.01.2023 – 31.12.2023